„Erben und Vererben“
Vortrag von Dr. Peter Ellefret
Termin
06.11.2026, 19.30 Uhr
Veranstaltungsort
Rathaussaal
Hauptstr. 99
Eppstein-Vockenhausen
Eintritt pro Person
frei
Ticketreservierung
per E-Mail
Vortrag „Erbrecht verstehen – Erben und Vererben“
Vieles im Leben ist nicht sicher, eines aber doch: Der Mensch ist sterblich. Unweigerlich wird daher früher oder später das engere oder weitere Umfeld eines jeden mit dessen Tod konfrontiert werden. Trotz dieser Gewissheit ist die Scheu der Menschen, sich mit dem eigenen Ableben, mit dem eigenen Nachlass zu befassen, konstant hoch. Nur ca. jeder dritte Deutsche hat überhaupt ein Testament. Und das bei nach wie vor von Jahr zu Jahr ansteigender Höhe der vererbten Vermögenswerte. Nicht selten werden die Menschen erst wach und handeln, wenn die Schicksalsschläge im Verwandten- oder Freundeskreis zunehmen, natürlich nur, soweit sie es dann überhaupt noch können – Stichwort: Testierfähigkeit. Hinzu kommt, dass sich unsere Gesellschaft in einem sozialen Wandel befindet. Themen wie Patchwork-Familien oder nicht verheiratete Partner mit Kindern (oder ohne) gehören in der erbrechtlichen Beratungspraxis mittlerweile zum Standardrepertoire.
Das deutsche Erbrecht ist äußerst diffizil. In vielen Fällen führt die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Ergebnissen, sei es zivilrechtlich, sei es in Sachen Erbschaftsteuer. Wer weiß schon, dass bei verheirateten, aber kinderlosen Ehepartnern beim Tod des ersten nicht automatisch der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist? Sich bei der Testamentsgestaltung auf „Google“ zu verlassen, gleicht einem Spaziergang durch ein Minenfeld. Wer hat Pflichtteilsansprüche in welcher Höhe? Ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen? Was ist, wenn im Gesellschaftsvertrag konkrete Regelungen für den Fall des Todes eines Gesellschafters enthalten sind? Ist der, der am Ende erben soll, der Nacherbe? Usw. usw.
Der Vortrag soll im ersten Drittel einen verständlichen Überblick über die Grundzüge des deutschen Erbrechts geben, um sich dann im Hauptteil der Testamentsgestaltung zu widmen mit dem Ziel, Missverständnisse auszuräumen, Konfliktfelder zu erkennen und zu beheben sowie erbschaftsteuerliche Aspekte zu beachten. Alles dies verständlicherweise nur in Grundzügen, aber verknüpft mit der Hoffnung, dass jeder am Ende einen Gewinn an Wissen hat und die Notwendigkeit erkennt, etwas zu regeln, bevor es zu spät ist.
Der Referent wird nach dem Ende des Vortrags noch für Fragen zur Verfügung stehen.